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01. Bauleitung

Unter diesem Oberbegriff wird eine große Anzahl von Leistungen angeboten. Eine Basis bildet hier die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - Stand 2009) § 33. Leistungsbild Gebäude und raumbildende Maßnahmen mit den Leistungsphasen 6 - 9. Selbstverständlich können hieraus auch einzelne Bausteine individuell zusammengesetzt werden:

Ausschreibung – Vergabe – Abrechnung (AVA)

  • Sichtung und Prüfung von Unterlagen/ Plänen
  • Ermittlung und Zusammenstellung von Mengen
  • Erstellung von Funktionalbeschreibungen
  • Erstellen von Ausschreibungen
  • Einholung von Angeboten bei ausführenden Firmen und Lieferanten
  • Prüfung und Wertung der Angebote, Erstellung von Preisspiegeln
  • Durchführung von bzw. Unterstützung bei Vergaben
  • Erstellung/ Kontrolle von Aufmaß-Protokollen
  • Rechnungsprüfung/ Zahlungsfreigaben

Bauleitung / Bauoberleitung

  • Aufstellen, Kontrolle sowie Fortschreibung der Terminplanung
  • Koordination der ausführenden Firmen
  • Abstimmung zwischen den ausführenden Firmen, ggfs. dem Architekten und dem Bauherrn
  • Überwachung des Baufortschrittes sowie der Ausführungsqualität vor Ort
  • Termin-/ Kosten-/ Qualitätskontrollen
  • Zwischen- und Endabnahmen
  • Zusammenstellen von Bestands- und Wartungsunterlagen
  • Betreuung für die Dauer der Gewährleistung
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02. Projektsteuerung

Hier wird eine Erweiterung bzw. Ergänzung zum Bereich Bauleitung angeboten. Die Bauherrnfunktion wird verstärkt übernommen, der Kunde somit weiterführend unterstützt bzw. entlastet. Dies ist ganzheitlich aber auch individuell möglich.

  • Übernahme von Aufwandsprüfungen, Machbarkeitsstudien
  • Klärungen mit Genehmigungsbehörden, Versorgungsunternehmen
  • Prüfungen hinsichtlich möglicher Fördermittel
  • Auswahl und Koordination externer Planer / Sonderfachleute (Bodengutachter, Statiker, Fachplaner für Heizung/Lüftung/Sanitär/Elektro/Klima, Landschaftsarchitekt, etc.)
  • Projektcontrolling (Projektkosten / Projekttermine)
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03. Planung

Gerne unterstützen wir Sie auch in der Planungsphase. Eine Basis bildet hier die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – Stand 2009) § 33 Leistungsbild Gebäude und raumbildende Maßnahmen mit den Leistungsphasen (LP) 1 - 5. Folgende Planungsstadien sind hierbei zu benennen:

Über die Grundlagenermittlung (LP 1) und Vorplanung (LP 2) bis hin zur Entwurfsplanung (LP 3) werden die grundsätzliche Machbarkeit, die Option von Varianten aber auch die Wirtschaftlichkeit konsequent überprüft. Abstimmungen mit Behörden und Fachplanern /Sonderfachleuten werden hierbei bereits durchgeführt. Weiterführende Planungsstadien wie die Genehmigungsplanung (LP 4) - mit Eingabe bei den Genehmigungsbehörden - und die ausführungsreife Werk-/ Detailplanung (LP 5) schließen sich an.
In jeder Phase erfolgt auch die Fortschreibung und Präzisierung der Baukosten.

Wir erstellen Farb- und Materialkonzepte und organisieren bzw. führen Bemusterungen durch.
Planungen für die Haustechnik sowie Außenanlagen können über Partnerbüros angeboten werden.

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04. Beratung

Reine Beratungsleistungen gehören ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen. Ob unsere Kunden nun den Kauf einer neuen Immobilie z.B. vom Bauträger planen, an einem bestehenden Objekt interessiert sind oder selber bauen, eine rechtzeitige neutrale und fachlich fundierte Beratung zahlt sich auf jeden Fall aus. Nachfolgend mögliche Unterstützungen, die sich individuell zusammenstellen lassen:

Beim Bau /Umbau einer Immobilie

  • Prüfung von Prospektunterlagen, Baubeschreibungen, Plänen, sonstigen technischen Unterlagen
  • Überprüfung von Wohnflächen
  • Unterstützung bei Prüfung/ Festlegung von Grundriss- und Ausstattungsvarianten
  • Betreuung bei Bemusterungen
  • Unterstützung bei der Beauftragung und Umsetzung von Sonderwünschen gemeinsame Baubegehungen
  • Begleitung zur Abnahme/ Übergabe für die Feststellung und Dokumentation von Mängeln/Restarbeiten während und zum Abschluss der Gewährleistungszeit gegenüber dem Bauträger und direkt beauftragten Handwerkern

Beim Bau /Umbau einer Immobilie

  • Prüfung von Aufwand, Machbarkeiten, Vorschriften, Förderungen
  • Hilfe beim Umgang mit Genehmigungsbehörden, Versorgungsunternehmen
  • Tipps in technischen und vertraglichen Abläufen mit Handwerksfirmen, Architekten, Fachplanern und Sonderfachleuten
  • Prüfung von Planungen, Handwerkerangeboten
  • gemeinsame Baubegehungen/ Termin- und Qualitätskontrolle
  • Kontrolle von Handwerker- und Planerrechnungen
  • Schlichtungsgespräche mit Handwerker und Planern
  • Begleitung zur Abnahme/ Übergabe für die Feststellung und Dokumentation von Mängeln / Restarbeiten während und zum Abschluss der Gewährleistungszeit gegenüber Handwerkern
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05. Gutachten

Im Rahmen der Tätigkeit als freier Sachverständiger können auch Gutachten zu folgenden Fachbereichen erstellt werden:

  • Zustandsfeststellung und Substanzeinschätzung von Immobilien
  • Bauschäden im Hochbau und schlüsselfertigem Ausbau
  • Bewertung von Immobilien

INGENIEURBÜRO WOCHESLANDER
SCHLÜSSELFERTIGER HOCHBAU

Wohn- und Gewerbebau
Umbau und Sanierung

Münchener Straße 4
82131 Gauting

Telefon +49 (0)89 - 89 39 86 68
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